Am 29.09.2022 wurde von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen, den Bebauungsplan „Interkommunaler Gewerbepark Oberhessen“ in der Gemarkung Borsdorf aufzustellen. Um die Nachhaltigkeit des Gewerbeparks zu gewährleisten, sollten bereits auf der B-Planebene geeignete Festsetzungen getroffen werden. Hinsichtlich der stadtklimatischen und klimagerechten Anforderungen war die Minimierung der CO₂ Emissionen ein wesentliches Ziel. Mit der Flächenfestsetzung für eine zentrale Energieversorgungsanlage wird mit einer effizienten Energienutzung ein umweltschonender Beitrag geleistet.
Am Anfang des Projektes fand ein Auftaktgespräch zur Abstimmung der Vorgehensweise inkl. der grundlegenden Methodik statt. Es folgten Erläuterungs- und Erörterungstermine. Die verfügbaren Potenziale zur Gewinnung erneuerbarer Energien und deren Mix zur CO₂-neutralen Gebietsversorgung wurden ermittelt und innerhalb einer Machbarkeitsstudie in drei verschiedenen Varianten analysiert. Es fand eine Untersuchung der Vorzugsvariante hinsichtlich der Reduzierung der CO₂ Emissionen bei unterschiedlichen Gebäude-Effizienzstandards mit Ziel einer CO₂- Neutralität statt sowie die Prüfung der Potenziale zur Herstellung von Wasserstoff aus regionaler Windenergie. Geeignete Fördermöglichkeiten für die Energieinfrastruktur wurden dargestellt. Die abschließende Erstellung eines Energiekonzeptes erfolgte in Form eines Berichts mit Zusammenfassung und Erläuterung der Ergebnisse.