Das Plangebiet des Bebauungsplanes befindet sich in der Gemeinde Borsdorf. Vom Umgriff betroffen ist das Gelände der ehemaligen „Zweenfurther Kunstleder- und Wachstuchfabrik Alexander Schuhmann“ (nachfolgend Kunstlederfabrik genannt) sowie angrenzende Grünflächen. Insgesamt weist der Geltungsbereich eine Fläche von 11,6 ha auf.
Die mit der Beendigung der Fabrikation einhergehende zunehmende Verödung des innerörtlichen Areals der ehemaligen Kunstlederfabrik hat die Entwicklung in eine Brache verursacht. Zur Unterbindung dieser fortschreitenden Entwicklung ist ein vordringlicher städtebaulicher Planungsbedarf für das Areal gegeben.
Die naturschutzfachliche Planung umfasst die Erstellung eines Artenschutzfachbeitrages, eines Umweltberichts und eines Grünordnungsplans. Zur Bestandsermittlung wurden eine Biotop- und Baumkartierung sowie faunistische Kartierungen durchgeführt und die Artengruppen Brutvögel, Amphibien, Reptilien, Fledermäuse und Libellen erfasst.
Die Realisierung des Vorhabens wird im Rahmen einer ökologischen Baubegleitung begleitet. Dabei wird sichergestellt, dass eine umweltverträgliche Umsetzung erfolgt und sämtliche naturschutzrechtlichen Auflagen sowie festgelegten Maßnahmen eingehalten werden.
Die ökologische Baubegleitung trägt dazu bei, einen störungsfreien und planmäßigen Bauablauf zu gewährleisten, sodass das Vorhaben ohne erhebliche Beeinträchtigungen für Natur und Umwelt umgesetzt werden kann. Dies umfasst beispielhaft die Umsetzung und Kontrolle entsprechender Vermeidungs- und Schutzmaßnahmen, etwa zum Gehölzschutz, zum Schutz von Brutvögeln sowie zum Amphibienschutz.