Der Kleinpösnaer Umflutgraben soll vor dem Hintergrund bestehender Restriktionen durch die einseitige Pflanzung von standortgerechten Ufergehölzen ökologisch aufgewertet werden. Die Maßnahme dient der Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie und soll als Kompensationsmaßnahme zugeordnet und finanziert werden.
Die Gehölzpflanzungen sollen einseitig, vorwiegend im oberen Böschungsdrittel bzw. auf der Böschungskante, erfolgen, um die hydraulische Leistungsfähigkeit des Gewässers nicht zu beeinträchtigen.
Seecon Ingenieure übernahm im Rahmen dieses Projektes die LP 3–9 HOAI. Als besondere Leistungen wurde die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung nach dem Leipziger Bewertungsmodell vorgenommen.
Zudem erfolgte die Überwachung der Entwicklungs- und der Unterhaltungspflege über einen Gesamtzeitraum von 4 Jahren. Im Rahmen der Begehungen wurden die gepflanzten Gehölze auf ihre Vitalität sowie auf bestehende Mängel untersucht. Die nötigen Pflege- und Wässerungsgänge wurden freigegeben und die Rechnungsprüfung durchgeführt.