Der Hamburger Klimaplan 2050 sieht u.a. eine klimaneutrale Verwaltung bis 2030 vor. Zudem ist im Hamburger Klimaschutzgesetz (HmbKliSchG) festgelegt, dass die Erfordernisse des Klimaschutzes bei allen Planungen, Maßnahmen und Entscheidungen zu berücksichtigen sind. Zum Bezirksamt Hamburg-Nord gehören 134 Liegenschaften. Davon werden in einem ersten Schritt neun ausgewählte kommunale Liegenschaften auf Möglichkeiten zur Reduzierung von Wärmeverbrauch und CO2-Emissonen sowie zum Einsatz regenerativer Energien untersucht.
Für die Liegenschaften werden Fördermittel beantragt sowie umfassende Sanierungspläne erstellt. Die Anforderungen an die Sanierungsfahrpläne richten sich nach dem „BAFA-Merkblatt zum Beratungsbericht“. Im ersten Schritt erfolgt eine Bestandsaufnahme inkl. Begehung und Dokumentation sowie eine Energieberatung mit Sanierungskonzept/Sanierungsfahrplan in Richtung Klimaneutralität.
Nach Hamburger Klimaplan sind für öffentliche Gebäude weitere Anwendungskriterien vorgesehen, insbesondere „Graue Energien/Baustoffwahl“ und „Optimierung der Nutzung“ sind relevant und fließen in das Projekt mit ein. Alle Liegenschaften werden mit einer Festlegung der Reihenfolge der Sanierungsmaßnahmen und Darstellung von Zwischenzielen für alle Gebäude sowie Empfehlungen zur Energieeffizienz in einer Gesamtübersicht dokumentiert. Pro Sanierungsschritt werden zwei Varianten dargestellt. Die Ergebnisse werden in Form eines Beratungsberichtes, der die Berücksichtigung von Bundes- und Landes- Fördermöglichkeiten sowie Wirtschaftlichkeit enthält, dargestellt.